Die Treibhausgas-Quote

Emissionshandel mit CO2-Einsparungen ist nun auch für Privatbesitzer von rein elektrischen Fahrzeugen möglich.


Die THG-Prämie: Geld verdienen mit dem elektrischen Auto, Motorrad oder Roller:

Was vom Handel mit Emissionsrechten großer Unternehmen bekannt ist, gibt es nun auch für die Besitzer eines privatgenutzten rein elektrischen Autos, Motorrads oder Rollers. Das Prinzip:

Der Besitzer eines E-Fahrzeugs trägt massiv zur Einsparung von CO2-Emissionen bei. Demgegenüber müssen CO2-Produzenten, z.B. kraftstofferzeugende Unternehmen, für ihren Schadstoffausstoß einen Ausgleich bezahlen.

Dafür kaufen sie das eingesparte CO2 des E-Fahrzeugs an. Dies geschieht mittels der Treibhausgasquote (THG-Quote). Der E-Autobesitzer lässt zu diesem Zweck seine CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt zertifizieren und mittels eines Partners an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Auf diese Weise tragen die Kraftstoffhersteller zur Finanzierung der Verkehrswende bei. Auf den Seiten der Verbraucherzentrale ist dieses Programm recht gut erklärt (externer Link)

Warum kann ich die THG-Quote nicht selbst beantragen?

Bislang durften nur gewerblich-genutzte E-Fahrzeuge an diesem Quotenhandel teilnehmen, und natürlich konnte ein größerer E-Fuhrpark auch große THG-Quoten erzeugen, die einem einsparungspflichtigen Unternehmen zugute kommen konnten. In der freien Wirtschaft ist es für CO2-Produzenten kein Problem, passende Partner für einen Treibhausgas-Ausgleich zu finden. Aber es ist unrealistisch zu erwarten, dass ein großer Konzern mit einer Privatperson über relativ kleine THG-Quoten verhandelt.

Hier kommen die Vermittlungsagenturen ins Spiel: Sie übernehmen für den Privateigentümer eines rein-elektrischen Autos, Motorrades oder Rollers die komplette Abwicklung des Antragsverfahrens. Sie bündeln die CO2-Einsparungen ihrer privaten Kunden zu einer großen Treibhausgas-Quote und bieten diese den zahlungspflichtigen CO2-Verursachern zum Kauf an.

Die meisten dieser Agenturen bieten ihren Privatkunden zwei Auszahlungsmodelle an: Einen maximal möglichen Ertrag, der erst nach Abschluss aller Verhandlungen festgestellt wird, oder einen deutlich niedrigeren, aber garantierten Betrag, der sofort zur Auszahlung kommt.


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